Für alle Texte (außer gekennzeichnete) : © Irene Bittner
Ich erkläre, dass ich für den Inhalt anderer Webseiten, auch wenn ich einen "Link" dorthin gelegt habe, keinen Einfluß nehmen kann und daher keine Verantwortung für den Inhalt anderer Webseiten übernehme.
Für die Folgen aus der "Leseweise" bzw. Interpretation der von mir verfaßten Texte auf meinen Webseiten kann ich, wie hoffentlich verständlich, keine Haftung übernehmen.
Folgende Regelung ist notwendig, da vereinzelt! Personen einen mündlichen Vertrag eingehen, diesen jedoch dann nicht einhalten. Ich ersuche die restlichen 99% verläßlichen KlientInnen um Verständnis, dass ich die notwendige Regelung auch explizit festhalten muß. Den Grund und den Sinn für Ihre Psychotherapie unserer Regelung erkläre ich Ihnen genauer bei unserem ersten Gespräch. - Ich vergebe in diesem Sinne keine Termine, sondern Psychotherapie-PLÄTZE. Dies ist für einen ordentlichen Fortgang und damit Erfolg einer Tiefen-Psychotherapie notwendig. Es geht in der Psychotherapie sehr viel um Dasein, nur dann können Sie wirklich etwas bewegen. Und dieses Dasein, wie auch das Nicht-Dasein, hat für Sie und für mich - wie auch in Ihrem persönlichen Leben bisher und in Ihrer Zukunft - Folgen.
Wenn Sie eine Stunde vereinbaren (egal ob es die erste oder eine folgende ist), gilt das Honorar wie ausgehängt.
(Regelung, wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin nicht erscheinen oder diesen nicht 1 Woche zuvor absagen):
Bei nicht (rechtzeitig) abgesagtem ersten Terminen: Ich sende Ihnen eine Honorarnote, die Sie per Überweisung binnen 14 Tagen erledigen. Von dieser Honorarnote erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse kein Geld rückerstattet, da Ihre Krankenkasse verständlicherweise nur in Anspruch genommene Stunden teilrefundiert.
Begründung: Ich halte die vereinbarte Stunde explizit für Sie frei und so ist es mir nicht möglich den Termin an eine andere Person zu vergeben, weswegen obige Regelung notwendig ist.
In der Regel funktioniert die Kommunikation per E-Mail, SMS oder das Nachrichten-Hinterlassen auf Band. Da es auch passieren kann, dass aus technischen Gründen Ihre Nachricht per E-mail, SMS bzw. auf Band nicht (rechtzeitig) ankommen kann, gilt Ihre Absage erst nachdem Sie diese von mir bestätigt bekommen haben.
Sollte ich zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen und diese Sitzung nicht absagen, arbeite ich die nächste Sitzung für Sie kostenlos.
Da es vereinzelt bei KlientInnen vorkommt, dass sie häufiger auf Urlaub sind bzw. aus anderen Gründen nicht kommen, gilt folgende Regel als vereinbart. Pro Jahr gelten 46 Sitzungen als vereinbart (bzw. bei kürzer Therapiedauer anteilsmäßig)..Bei geringerer gemeinsamer Anwesenheit, vereinbaren wir die Termine kurz vor oder nach Ihrer oder meiner Abwesenheit.
Beispiel:
Es ist Dezember. Im März waren Sie 1 Woche krank. Im Juli waren Sie 2 Wochen, im August war ich 2 Wochen auf Urlaub. Im Oktober waren Sie 1 Woche krank. Nun gehen Sie im Dezember noch eine Woche auf Urlaub. Wir vereinbaren für diese ausgefallene Sitzung einen anderen Termin im Dezember, wo Sie dann z.B. in der 1. Dezember-Woche 2 Termine oder eine Doppel-Sitzung bekommen (den regulären Termin und jenen für den ausgefallenen).
Begründung:
Ich kann nur eine bestimmte Anzahl von Therapieplätzen anbieten. Ich halte für Sie pro Woche einen Termin frei. Sollten Sie nicht da sein, kann ich Ihre Stunde nicht für diese Zeit jemand anderem anbieten, da Sie z.B. wieder in 2 Wochen wiederkommen. Sie können dies mit Ihrem Platz in Ihrer Wohnung vergleichen, wo Sie ja leider trotz Urlaubes Miete zahlen müssen .Ich bin kein guter Bäcker, zu dem Sie kommen können, wann immer Sie wollen, oder auch mal drei Wochen nicht. Beim Bäcker, auch beim guten, kann es dann eben sein, dass Ihr Bäcker kein Gebäck mehr hat. Und dies darf in Ihrer Psychotherapie natürlich nicht passieren.
Diese Regelung entspricht laut Auskunft des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie sowie des Wiener Landesverbandes für Psychotherapie den gesetzlichen Bestimmungen.
Bundesministerium für Gesundheit, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, Tel. 01/71100
Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie, 1030 Wien, Löwengasse 3, Tel. 512 70 90
Sollten Sie sich meinerseits unqualifiziert behandelt fühlen oder nicht persönlich austragbare Differenzen bestehen, so steht Ihnen die Schlichtungsstelle des Wiener Landesverbandes für Psychotherapie, A-1090 Wien, Lustkandlgasse 23, offen:
Telefonische Beratung: Telefon +43/1/ 512 71 02
am 1. Dienstag des Monats: 13.00 - 15.00 und
am 3. Dienstag des Monats: 16.00 - 18.00
Persönliche Gespräche: nach vorheriger telefonischer Anmeldung
Mag. Irene Bittner
Praxis für Erwachsenenen-, Kinder- und Jugendtherapie
Andritzer Reichsstraße 42A
8045 Graz
Phone: +43 676 5191407
E-Mail: irene.bittner@gmx.at